Die Ordensregel des Meister Raimund du Puy

In den Jahren 1125 bis 1153 verfasste Raimund du Puy die ersten Ordensregel, die auch Grundlage aller späteren Ordensregeln wurde. Am 7. Juli 1153 wurde die Ordensregel von Papst Eugen III. bestätigt.

So lautet die Ordensregel des Raimund du Puy wörtlich:

In Gottes Namen. Ich, Raimund, ein Diener der Armen unseres Herren Jesus Christus und ein Beschützer des Hospitals zu Jerusalem habe nach eingehender Beratung des ganzen Kapitels der Kleriker und der Laien unseren Brüdern diese Gelübde und Gesetze im Hause des Hospitals zu Jerusalem erlassen:

Wie die Brüder ihr Gelübde ablegen sollen
Als erstes gebiete ich, dass alle Brüder, die zum Dienste der Armen kommen, die drei Dinge, die sie dem Priester in die Hand und auf die heilige Schrift versprochen haben , mit Gottes Hilfe halten, nämlich Keuschheit, Gehorsam in jeder Sache, welche ihnen von ihren Meistern befohlen wird , und ohne Eigentum zu leben. Denn Gott wird diese drei Dinge von Ihnen beim Jüngsten Gericht fordern.

Was die Brüder zu fordern haben
Und sie sollen nicht mehr verlangen als Brot, Wasser und die Kleidung, die man ihnen verspricht. Und die Kleidung soll bescheiden sein, da ja unsere Herren, die Armen, als deren Diener wir uns bezeichnen, nackt und schmutzig einhergehen. Und es wäre schändlich für einen Diener, stolz zu sein und sein Herr demütig.

Von der Ehrbarkeit der Brüder, dem Kirchendienst und der Aufnahme der Kranken
Es ist auch festgelegt, dass in der Kirche ihr Auftreten und ihre Rede angemessen sind. Es ist selbstverständlich das die Kleriker am Altar den Priestern in weißen Gewändern dienen und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Diakon, einen Subdiakon, oder, wenn es notwendig sein sollte, um einen anderen Geistlichen handelt, der das gleiche Amt ausüben kann. In der Kirche soll Tag und Nacht ein Licht brennen. Zum Krankenbesuch soll der Priester weiß gekleidet sein und den Leib unseres Herren in frommer Weise tragen und ein Diakon oder Subdiakon oder wenigstens ein Alkolyth soll vorangehen und eine Laterne mit einer brennenden Kerze und einen Weihwasserkessel tragen.

Wie die Brüder aussehen und sich gegenüber Frauen verhalten sollen
Wenn die Brüder durch Städte oder Burgen gehen, so sollen sie nicht allein, sondern zu zwit oder dritt miteinander gehen. Sie sollen aber nicht gehen, mit wem immer sie wollen, sondern mit denen gehen, die ihnen der Meister befiehlt. Und sobald sie dort angekommen sind, wohin sie wollen, so sollen sie dort in ihrem Auftreten und in ihrer Kleidung übereinstimmen. An ihrem Auftreten und ihrem ganzen Lebenswandel soll niemand Anstoß nehmen können, so wie es sich für ihren heiligen Stand gehört. Auch wenn sie im Hause sind oder in der Kirche oder wo auch immer Frauen sind, sollen sie ihren Anstand bewahren. Sie sollen sich von Frauen weder den Kopf noch die Füße waschen oder das Bett machen lassen. Gott, der in den Heiligen wohnt behüte sie auf diese Weise, Amen.

Das Almosensammeln
Um für die heiligen Armen Almosen zu sammeln, sollen sich geistliche Personen, Kleriker und Laienbrüder auf den Weg machen. Wenn Sie eine Herberge suchen, so gehen sie zu einer Kirche oder zu irgend einer ehrbaren Person und bitten diese um etwas Nahrung aus christlicher Nächstenliebe und kaufen nichts anderes. Wenn sie aber niemand finden, der ihnen etwas gewährt, so sollen sie in sparsamer Weise nur eine einzige Speise und nur in der Menge kaufen, dass sie davon leben können.

Die Verwendung der Almosen
Außerdem dürfen sie als Almosen weder Grundstücke noch Grundpfandrechte in Empfang nehmen, es sei denn, dass diese ihrem Oberen mit einer Urkunde übergeben, und dieser sie mit einem Begleitschreiben an das Hospital für die Armen überträgt. Und der Meister erhält von allen Häusern den dritten Teil an Brot, Wein und jeglicher Speise. Und was darüber hinaus vorhanden ist, das soll er den Almosen hinzufügen und mit seiner schriftlichen Bestätigung den Armen nach Jerusalem schicken.

Wer und wo man zur Predigt gehen soll
Und es sollen nicht irgendwelche Brüder irgendeiner Obödienz zum Predigen oder Kollekte sammeln gehen, außer denjenigen, die das Kapitel oder der Meister hierfür entsendet. Und selbst diejenigen Brüder, welche zum Almosensammeln hinausgehen werden, sollen nur solche Almosen erhalten, wie sie die Brüder unter sich eingeführt haben und nicht anderes verlangen. Sie sollen ein Licht mit sich führen, in welchem Haus auch immer sie nachts Herberge nehmen und das sollen sie in der Nacht brennen lassen.

Von der Kleidung und den Speisen der Brüder
Außerdem verbieten wir den Brüdern , rostbraunes und gelbbraunes Baumwolltuch, Barchent oder Pelze von wilden Tieren anzuziehen. Sie sollen auch nicht mehr als zweimal am Tag essen und an jedem Mittwoch und Samstag sollen sie wie in der Fastenzeit von Septuagesima bis Ostern kein Fleisch essen, ausgenommen diejenigen, die schwach und krank sind. Auch sollen sie niemals nackt schlafen sondern bedeckt mit einem Hemd aus Leinen oder Flachs oder irgendeiner anderen Kleidung.

Von den Brüdern welche Unzucht treiben
Wenn aber einer der Brüder, was nie vorkommen möge, Unzucht getrieben hat, so darf er, wenn er im Geheimen gesündigt hat, auch die ihm auferlegte angemessene Buße im Verborgenen leisten. Wenn er aber ergriffen und die Wahrheit öffentlich bekannt wird, dann soll er in demselben Dorf, in dem er die Tat begangen hat, am Sonntag nach der Messe, wenn das Volk aus der Kirche heraustritt, von allen Zuschauern entkleidet und wenn er ein Kleriker ist, von einem Kleriker geschlagen werden. Wenn er aber ein Laie ist, so soll er von einem Kleriker oder jemand, dem es ein Kleriker aufgetragen hat mit Riemen oder Ruten aufs Härteste geschlagen oder gezüchtigt und aus unserer gesamten Gemeinschaft ausgestoßen werden. Wenn aber Gott später sein Herz erleuchtet und er zum Hause der Armen zurückkehrt und bekennt, dass er ein Schuldiger und ein Sünder sei und die Gesetze Gottes übertreten habe und Besserung verspricht, so soll er wieder aufgenommen und ihm eine würdige Buße auferlegt werden. Ein ganzes Jahr lang soll er als Fremder behandelt werden und in diesem Zeitraum sollen die Brüder seine Besserung beobachten und danach das tun, was ihnen für ihn das Beste zu sein scheint.

Strafe bei Streitigkeiten und unerlaubten Verlassen des Hauses
Wenn sich ein Bruder mit einem anderen Bruder streitet und der Prokurator des Hauses das Geschrei hört, so soll die Strafe folgende sein: Der Bruder soll sieben Tage lang buße tun und am Mittwoch und Freitag bei Wasser und Brot fasten und ohne Tisch und Tischtuch auf den Boden essen. Und wenn er den anderen Bruder verwundet hat, so fastet er vierzig Tage. Und wenn er sich von dem Hause oder dem Meister, dem er sich unterstellt ist, eigenmächtig und ohne dessen Zustimmung entfernt, so soll er vierzig Tage auf dem Erdboden essen und Mittwoch und Freitag bei Wasser und Brot fasten. Und für ebenso lange Zeit bleibe er an dem Ort als ein Fremder, wie er abwesend war, wenn diese Zeit nicht vielleicht zu lange ist, so dass es dem Kapitel gefällt sie abzukürzen.

Vom Schweigen der Brüder
Bei Tisch soll wie der Apostel sagt, jeder sein Brot schweigend essen und nach dem letzten Tagesgebet nichts als reines Wasser trinken. Und auch in den Betten sollen die Brüder stillschweigen bewahren.

Die Behandlung sich schlecht betragender Brüder
Und wenn sich ein Bruder nicht gur beträgt und er von seinem Meister oder anderen Brüdern zwei-oder dreimal ermahnt und bestraft ist und sich, vom Teufel angestachelt, nicht bessern will, so soll er zu Fuß zu uns geschickt werden mit einem Schreiben, in dem sein Vorgehen verzeichnet ist. Es ist ihm ein kleiner Mundvorrat mitzugeben, so dass er zu uns kommen kann und wir ihn wieder zurechtrichten können. Und niemand außer dem Meister des Hauses schlage Dienende, die ihm anvertraut sind, wegen irgend einer Tat, und Brüder vollziehen die Strafe an ihm vor allen Augen. Auf jeden Fall ist das Hausrecht in vollem Umfang einzuhalten.

Das Vorgehen bei Entdeckung von Eigentum bei einem Bruder
Und wenn sich herausstellt, dass ein Bruder, der ohne Eigentum sein sollte , bei seinem Tod Eigentum hat, das er zu seinen Lebzeiten seinem Meister nicht gezeigt hat, für den sollen keine Gottesdienst gehalten werden, sondern er soll wie ein Exkommunizierter begraben werden. Und wenn er zu Lebzeiten und bei voller Gesundheit Eigentum hat, das er vor seinem Meister verborgen hielt, und diese später bei ihm gefunden wird, so soll man ihm sein Eigentum um den Hals binden und er soll durch das Spital zu Jerusalem oder eines der anderen Häuser wo er sich gerade aufhält, nackt geführt werden und wenn er ein Kleriker ist von einem Kleriker geschlagen werden. Ist er aber ein Laie, so soll er von einem anderen Bruder geschlagen werden und vierzig Tage fasten und Mittwoch und Freitag bei Wasser und Brot.

Die Seelenmessen
Und wir gebieten auch euch allen, dass etwa geschieht, was für uns sehr notwendig ist. Wir tragen euch auf, dass für alle, die den Weg allen Fleisches beschreiten, in dem Haus in dem sie dahingeschieden sind, an dreißig Tagen die Messe für sie gesungen wird. In der ersten Messe soll jeder Bruder, der anwesend ist, eine Kerze und eine kleine Münze opfern. Die Münzen, wie viele es auch immer sein mögen , soll man den Armen geben. Und der Priester, der alle Messen singt soll, wenn er nicht dem Hause angehört seinen Unterhalt bekommen. Wenn die Seelenmesse vollendet ist, soll der Meister ihm eine Liebesgabe übergeben. Alle Kleider des toten Bruders soll man den Armen geben. Und die Brüder, die Priester sind, sollen wenn sie die Messe singen, ihr Gebet zu unserem Herren Jesus Christus für seine Seele verrichten. Ein jeder Kleriker soll für ihn ein Psalter beten und ein jeder Laie hundertfünfzig Vaterunser. Und über allen anderen Sünden , Angelegenheiten und Beschwerden soll man im Kapitel entscheiden und gerecht urteilen.

Mahnung zum Eifer
Und dies alles, wie wir es gesagt haben, gebieten wir allen im Namen des allmächtigen Gottes, der gebenedeiten Maria und des Heiligen Johannes und der Armen, mit größtem Eifer einzuhalten.

Die Aufnahme und Pflege der "Herren Kranken"
Kommt ein Kranker in ein Haus, welchem der Meister des Hospitals die Erlaubnis erteilt hat, ein Krankenhaus zu unterhalten, so soll dieser aufgenommen werden. Zuerst soll er dem Geistlichen seine Sünden beichten und die heilige Kommunion empfangen. Später soll er ins Bett getragen werden und wie ein Herr nach den Möglichkeiten des Hauses alle Tage, noch bevor die Brüder das Frühstück essen, liebevoll versorgt werden. Und an allen Tagen sollen die Epistel und das Evangelium in diesem Haus gelesen werden und während der Prozession soll der Kranke mit Weihwasser besprengt werden. Wenn es aber vorkommt, dass einer der Brüder, welche Häuser in verschiedenen Ländern halten, zu irgendeiner weltlichen Person um zu rebellieren kommt und das Gut der Armen übergibt, um sie gegen den Meister und die Brüder aufzuwiegeln, so soll er aus aller Gemeinschaft der Brüder ausgestoßen werden.

Die brüderliche Zurechtweisung
Wenn zwei oder mehrere Brüder bei einander sind und einer von ihnen schlechten Lebenswandel führt, so soll der andere Bruder ihn nicht vor den Leuten oder dem Prior in einen schlechten Ruf bringen, sondern zuerst selbst versuchen , ihn zu bessern und wenn er sich nicht bessern will, zwei oder drei Brüder hinzunehmen, die ihn zurechtweisen. Und wenn er sich bessert, so sollen sie sich darüber freuen. Wenn er sich aber nicht bessern will, dann sollen sie seine Schuld in einem geheimen Schreiben dem Meister mitteilen. Und dann geschieht mit ihm, was dieser befiehlt.

Die Beschuldigung eines anderen Bruders
Und kein Bruder soll einen anderen anklagen, wenn er es nicht ordnungsgemäß beweisen kann. Wenn er es dennoch tut, so ist er kein guter Bruder und erhalte die gleiche Strafe, die der Angeklagte erhalten hätte, wenn die Tat hätte bewiesen werden können.

Über das Tragen des Kreuzes auf der Kleidung
Weiterhin sollen in allen Häusern alle Brüder, die sich jetzt oder früher Gott oder dem Heiligen Spital zu Jerusalem weihen, Kreuze zu Ehren Gottes und des Heiligen Kreuzes auf ihrer Brust an ihren Umhängen und Mänteln tragen, damit Gott selbst uns durch dieses Zeichen und den Glauben und das Werk und den Gehorsam behüte und vor der Gewalt des Teufels in dieser und der zukünftigen Welt behüte an Seele und Leib mit allen uns Wohltaten spendenden Christen. Amen

Fra Raimund du Puy war Großmeister des Ordens von 1120 - 1160. Unter ihm vollzog sich die Wandlung vom kirchlichen zum ritterlichen Orden nach dem Vorbild des Templerordens. Raimund du Puy starb 1160 (bereits über achtzigjährig) an den Strapazen einer Reise in Frankreich.